Hier finden Sie unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB Telekommunikation, Dienstleistung, Hard- und Software
1 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der capricorn IT Systemhaus GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen der capricorn IT Systemhaus GmbH und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote der capricorn IT Systemhaus GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.5 Die capricorn IT Systemhaus GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
2 Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die capricorn IT Systemhaus GmbH hergeleitet werden können.
2.2 Die capricorn IT Systemhaus GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der capricorn IT Systemhaus GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der capricorn IT Systemhaus GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der capricorn IT Systemhaus GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins der capricorn IT Systemhaus GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät die capricorn IT Systemhaus GmbH in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit der capricorn IT Systemhaus GmbH auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er die capricorn IT Systemhaus GmbH nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung der capricorn IT Systemhaus GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um capricorn IT Systemhaus GmbH in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.
2.6 Die capricorn IT Systemhaus GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der capricorn IT Systemhaus GmbH zu vertreten ist.
2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
2.8 Bei Verzug der Annahme hat capricorn IT Systemhaus GmbH zusätzlich zudem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann capricorn IT Systemhaus GmbH Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
3 Supportdienstleistungen
Die Capricorn IT Systemhaus GmbH sichert die Supportleistung nach bestem Wissen zu, nicht aber ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis.
Das Entgelt für den Support ist unabhängig vom Ergebnis, in jedem Falle vom Auftraggeber zu entrichten.
4 Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der capricorn IT Systemhaus GmbH anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5 Prüfung und Gefahrenübergang
5.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei capricorn IT Systemhaus GmbH binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von capricorn IT Systemhaus GmbH werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von capricorn IT Systemhaus GmbH benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von capricorn IT Systemhaus GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Flöha. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
6.2 Die capricorn IT Systemhaus GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei capricorn IT Systemhaus GmbH eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
6.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail, für einen papierhaften Postversand wird eine Gebühr von 2,50 EUR netto je Beleg erhoben.
6.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von capricorn IT Systemhaus GmbH nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem capricorn IT Systemhaus GmbH die Forderung zusteht.
6.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann capricorn IT Systemhaus GmbH jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die capricorn IT Systemhaus GmbH Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6.6 Eine Zahlung ist ausschließlich unbar per Banküberweisung Vorauskasse, Giro- und Kreditkarte, PayPal sowie bei positiver Bonität per SEPA Lastschrift oder Banküberweisung auf Zahlungsziel möglich.
6.7 Wird als Zahlungsziel Banküberweisung auf Ziel in Anspruch genommen so findet, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ein Finanzierungsaufschlag von 3% auf den Rechnungsbetrag Anwendung.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von capricorn IT Systemhaus GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag capricorn IT Systemhaus GmbH zustehenden Forderungen.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von capricorn IT Systemhaus GmbH, oder bei dessen Vermögensverfall kann capricorn IT Systemhaus GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist capricorn IT Systemhaus GmbH, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich capricorn IT Systemhaus GmbH und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von capricorn IT Systemhaus GmbH oder des Vertragspartners möglich ist.
7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch capricorn IT Systemhaus GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
7.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von capricorn IT Systemhaus GmbH. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit capricorn IT Systemhaus GmbH über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8 Gewährleistung
8.1 Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 Die Gewährleistungsansprüche für gewerbliche Kunden beim Kauf von Neuware verjähren nach 12 Monaten ab Auslieferung (Kauf) bzw. Abnahme (Werkvertrag). Für den Kauf von Gebrauchtware wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
8.2.1 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des privaten Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.
8.2.2 Die capricorn IT Systemhaus GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von capricorn IT Systemhaus GmbH schriftlich bestätigt wurden.
8.2.3 Die capricorn IT Systemhaus GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.2.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler undfahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als capricorn IT Systemhaus GmbH oder von capricorn IT Systemhaus GmbH hierzu autorisierte Dritte.
8.2.5 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
8.2.6 Unabhängig von Vorstehendem gibt capricorn IT Systemhaus GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.2.7 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei capricorn IT Systemhaus GmbH zu rügen.
8.2.8 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von capricorn IT Systemhaus GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von capricorn IT Systemhaus GmbH über. Falls capricorn IT Systemhaus GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet capricorn IT Systemhaus GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
8.2.9 Im Falle der Nachbesserung übernimmt capricorn IT Systemhaus GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
8.2.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist capricorn IT Systemhaus GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.
9 Haftungsbeschränkung
Ist capricorn IT Systemhaus GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungennach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von capricorn IT Systemhaus GmbH ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt , haftet capricorn IT Systemhaus GmbH nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von capricorn IT Systemhaus GmbH, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von capricorn IT Systemhaus GmbH, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von capricorn IT Systemhaus GmbH für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.
10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechendenBenutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.
11 Abwerbung von Personal Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von capricorn IT Systemhaus GmbH abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.
12 Datenschutz
12.1 Die Capricorn IT Systemhaus GmbH behält sich vor die Identität und Bonität des Kunden zu überprüfen. Tritt die Capricorn IT Systemhaus GmbH in Vorleistung (z.B. Kauf auf Rechnung) behalten wir uns vor die Zahlungsfähigkeit unserer Kunden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (Scoring) zu bestimmen, um unser berechtigtes Interesse an der Feststellung der Zahlungsfähigkeit zu wahren. Die notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln wir gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO an folgenden Dienstleister:
– Creditreform Chemnitz, Kapellenberg 1, 09120 Chemnitz
– Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln
Das Ergebnis der Prüfung verwenden wir zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
12.1 Bei Kauf auf Rechnung werden, im Rahmen der Bonitätsprüfung und Kreditversicherung, personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO an die folgenden Factoring Dienstleister übermittelt:
– S-FactoringGmbH, Markt 7, 04109 Leipzig
– aifinyo finance GmbH, Tiergartenstraße 8, 01219 Dresden
13 Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von capricorn IT Systemhaus GmbH abzutreten.
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiberg.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der capricorn IT Systemhaus GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der capricorn IT Systemhaus GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Flöha, den 20.08.2023